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   BGH, 30.05.1967 - VI ZR 205/65   

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BGH, 30.05.1967 - VI ZR 205/65 (https://dejure.org/1967,6655)
BGH, Entscheidung vom 30.05.1967 - VI ZR 205/65 (https://dejure.org/1967,6655)
BGH, Entscheidung vom 30. Mai 1967 - VI ZR 205/65 (https://dejure.org/1967,6655)
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  • BGH, 28.02.1961 - VI ZR 95/60

    Einschränkende Auslegung eines Abfindungsvergleichs hinsichtlich von Ansprüchen

    Auszug aus BGH, 30.05.1967 - VI ZR 205/65
    Der Schädiger kann sich gegenüber nachträglichen Ansprüchen des Verletzten nicht auf einen Abfindungsvergleich berufen, wenn sich nach dem Auftreten nicht vorhergesehener Folgen ein so krasses Mißverhältnis, eine so ungewöhnliche Diskrepanz zwischen dem Schaden und der Abfindungssumme ergibt, daß der Schädiger gegen Treu und Glauben verstieße, wenn er an dem Vergleich festhalten wollte (Urteile des EGH vom 28. Februar 1961 - VI ZR 95/60 - VersR 1961, 382 und vom 21. Dezember 1965 - VI ZR 168/64 - VersR 1966, 243 = VRS 30, 247).
  • BGH, 21.12.1965 - VI ZR 168/64

    Zulässigkeit von Nachforderungen nach Abschluß einer Abfindungsvereinbarung

    Auszug aus BGH, 30.05.1967 - VI ZR 205/65
    Der Schädiger kann sich gegenüber nachträglichen Ansprüchen des Verletzten nicht auf einen Abfindungsvergleich berufen, wenn sich nach dem Auftreten nicht vorhergesehener Folgen ein so krasses Mißverhältnis, eine so ungewöhnliche Diskrepanz zwischen dem Schaden und der Abfindungssumme ergibt, daß der Schädiger gegen Treu und Glauben verstieße, wenn er an dem Vergleich festhalten wollte (Urteile des EGH vom 28. Februar 1961 - VI ZR 95/60 - VersR 1961, 382 und vom 21. Dezember 1965 - VI ZR 168/64 - VersR 1966, 243 = VRS 30, 247).
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